Vierzehn Jahre in englischer Haft (21.9.2002)

Vierzehn Jahre in englischer Haft

Aus dem Leben des Professors Eduard Peithmann 1803 – 1866

 Liebe Verwandte und Freunde!

 Weitererzählen war die ursprüngliche Form familiengeschichtlicher Überlieferung. Weitererzählen vor allem von den Großeltern zu den Enkeln, einst in allen Bevölkerungsschichten gepflegt. Wieviel Nähe und Geborgenheit hat diese Gesprächskultur bei allen Beteiligten gestiftet, wieviel Einbildungskraft und Einfallsreichtum angebahnt, Bereitschaft und Fähigkeit zum Formulieren und Zuhören eingeübt.

 Als dann nach dem Abschied von der Großfamilie im Laufe der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts die apparative Unterhaltung das Familienleben veränderte und zu beherrschen begann, riß auch die Erzähltradition zwischen den Generationen weitgehend ab. Damit ging ein Stück unbeabsichtigter natürlicher, daher besonders wirksamer familiärer Bildungsfunktion verloren, an die wir durch jahrtausendewährenden Kulturprozeß angepaßt sind, mit unabsehbaren Folgen für die Entwicklung gesellschaftlicher Normen und Realitäten. Schon ein zweieinhalbjahrtau- send Jahre alter Text mahnt: „Gedenke der vorigen Zeiten und hab Acht auf die Jahre von Geschlecht zu Geschlecht. Frage deine Mutter und deinen Vater, die werden dir´s verkünden, deine Ältesten, die werden dir´s sagen“. Das 5. Buch Mose ist die Quelle.

 Familiengeschichte mochte nur einen kleinen Teil der Erzählinhalte unserer Voreltern ausmachen. Und doch belegen viele überlieferte Ereignisse – auch aus zurückliegenden Jahrhunderten -, an keiner Stelle aufgeschrieben, daß sie auch in unseren Familien mündlich weitergetragen wurden. Einer unserer letzten Verwandten, die das noch im vollen Umfange vermochten, war Hermann Peithmann sen. in Südhemmern. Wie wohl viele von uns, so habe auch ich daraus großen Gewinn gezogen. Heute freue ich mich, daß ich mich vor 20 – 25 Jahren – mit dem Notizbuch in der Hand – oft zu ihm gesetzt habe, um seine Geschichten festzuhalten. Eine von ihnen ist mir deshalb noch lebhaft im Gedächtnis, weil sie – obwohl nur kurz – mit einem Auftrag an mich verbunden war.

 Es mochte irgendwann in den 1800er Jahren gewesen sein, so erzählte er, da habe ein Peithmann eine Freiin von Ripperda geheiratet. Welcher Vorfahre das war, sei ebenso wenig überliefert wie der Ort und das Jahr der Eheschließung. Allein der Umstand einer damals eher ungewöhnlichen bürgerlich-adeligen Verbindung hatte diese Nachricht gewissermaßen resistent gemacht gegenüber dem stufenweisen Informationsverlust in der Weitererzählkette. Ich möge doch im Rahmen meiner Familienforschung mal diesen Peithmann ausfindig machen, war Onkel Hermanns sehnlicher Wunsch an mich.

 Vielleicht mag auch das verständliche Ansinnen dahinter gesteckt haben, sich auf einen Stamm adeliger Vorfahren berufen zu können.

 Was ich damals nicht ahnte: Dieses Vorhaben erwies sich als eines der mühevollsten und langwierigsten zur Peit(h)mann-Geschichte überhaupt, zugleich   aber   als  ein   überaus   spannendes  Kapitel  unserer  Familienforschung mit immer wieder neuen und überraschenden Ergebnissen, in denen mal nicht – wie sonst bei uns üblich – Persönlichkeiten der Kirche, sondern auch solche von Krone und Kultur eine bedeutende Rolle spielen.

 Ich möchte am heutigen Familientag einladen, an dieser schon mehr als ein Viertel Jahrhundert andauernden familienkundlichen Spurensuche teilzunehmen, die im Laufe der Zeit vor allem durch Zufall und Zuarbeit recht erfolgreich verlief, ohne als abgeschlossen gelten zu können.

 Man sollte meinen, eine Freiin von Ripperda unter unseren Ahnen ausfindig zu machen – wenn denn eine solche dazu gehört -, sei angesichts der guten Quellenlage in unserer Familienforschung und der vergleichsweise begrenzten Verbreitung der Peit(h)mann-Familien rasch bewerkstelligt. Doch der Schein trog.

In dem damals schon beträchtlich angewachsenen Peit(h)mann-Archiv mit vielen Dutzend Aktenordnern suchte ich die besagte Baronin vergeblich. So galt es, einen ersten örtlichen Anknüpfungspunkt für die Ripperdas zu suchen. Den fand ich in dem erstmals 1894 veröffentlichten Standardwerk des Freiherrn Karl-Adolph von der Horst, die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstbistums Minden. Dort erscheint die Familie der Freiherrn von Ripperda als Besitzer des Rittergutes Ellerburg bei Alswede im Altkreis Lübbecke. Die Ripperdas, wohl ursprünglich aus russischem Adel, waren 1667 durch Einheirat in den Besitz Ellerburgs gekommen.

 Es überraschte mich keineswegs, daß in diesem Buch die Eheschließung einer Ripperda-Tochter mit einem bürgerlichen Peithmann keine Erwähnung fand. Erfolg versprach ich mir vom systematischen Durchblättern der für die Freiherrn von Ripperda zuständigen Kirchenbücher. Ellerburg ist eingepfarrt in das Kirchspiel Alswede. Also verbrachte ich zusammen mit meiner treuen und kundigen genealogischen Begleiterin Marianne Peithmann aus Wimmer viele Stunden im Kirchenbucharchiv des dortigen Pfarrbüros. Ripperda auf, Ripperda ab – doch Fehlanzeige für den Namen Peithmann. Kein Wunder, denn ein solcher Eintrag wäre doch eher in den Heiratsregistern der Kirchengemeinde am Wohnort des Peithmann-Gatten zu erwarten gewesen.

 Meine Möglichkeiten einer aktiven, gezielten Forschung zur Allianz Peithmann – von Ripperda schienen damit erschöpft. Nun konnte nur noch ein Zufallsfund weiterhelfen; gleichwohl galt es, in der Achtsamkeit nicht nachzulassen und befreundete Genealogen mit einzubeziehen.

 Bei den vielen Besuchen im Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv Münster hatte ich den Oberstaatsarchivrat und Vorsitzenden der Westfälischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung, Dr. Leopold Schütte, kennengelernt, für den die Geschichte der benachbarten Güter Ellerburg und Benkhausen ein Schwerpunkt seiner Forschung darstellen. Ihn bat ich, mich  sofort  zu  benachrichtigen,   wenn  er  im  Zusammenhang  mit   der Familie von Ripperda auf den Namen Peithmann stoßen sollte. Ihm war der Name Peithmann bestens bekannt; bestand doch für den nach Unterlübbe auf den Hof Nr. 16 in Köhlterholz geheirateten Bauern Friedrich David Peithmann Abgabepflicht an die Herren von dem Bussche-Münch auf Gut Benkhausen.

 Nach anderthalb Jahren, als ich schon gar nicht mehr mit einem Befund rechnete, kam aus Münster die erlösende Kunde: In Sachen Peithmann-Ripperda fündig geworden! Doch der Inhalt der Nachricht wich erheblich von der unserer mündlichen Überlieferung ab. Die Geschlechter waren vertauscht. In Wirklichkeit hatte ein Freiherr von Ripperda eine Peithmann geheiratet. Und diese war keine geborene Namensträgerin, sondern eine Peithmann-Witwe.

 August Friedrich Wilhelm von Ripperda auf Gut Ellerburg, geb. 1779, war die Ehe eingegangen mit Charlotte Koltfärber, Witwe Peithmann. – Charlotte Koltfärber, dieser Name war mir bekannt aus den Militär-Kirchenbüchern in Osnabrück. So brachte der Hinweis auf diese Dame den Anschluß an bisherige Forschungsergebnisse.

 Sie war die Frau des Leutnants im 2. Hannoverschen Infanterie-Regiment in Osnabrück, Clamor Adolf Theodor Peithmann, gewesen, jüngster Sohn des Gutsverwalters Johann Ludwig Peithmann und seiner Frau Anna Louisa Isenbarth sowie Enkelsohn des Bad Essener Konsistorialrates Ludwig Peithmann. Die nächsten heute lebenden Verwandten des Clamor Adolf Theodor Peithmann sind Eckhard Peithmann und seine Angehörigen. Eckhards Vorfahre Apotheker Georg Ludwig Peithmann in Lintorf war der jüngste Bruder zum Leutnant Peithmann.

 Aus einer weiteren Quelle erfahren wir: Er kämpfte für den Hannoverschen König Georg III. und starb in seinen Diensten. Zudem wird von ihm berichtet, er habe dem sogenannten Großen Club in Osnabrück angehört, der das gesellschaftliche Leben in der Stadt maßgeblich beeinflußte.

 Clamor Adolf Theodor starb 1809 mit 43 Jahren und hinterließ drei unmündige Kinder: Gustav, Eduard und Mathilde.

 Die Offizierswitwe war ihrem zweiten Ehemann August von Ripperda gewissermaßen nur nach dem militärischen Rang ebenbürtig, nicht aber eine standesgemäße Partnerin. Das hatte offenbar Auswirkungen auf die Erbfolge für das Gut Ellerburg. Die beiden als Erben in Frage kommenden Ripperda-Brüder hatten schon lange vorher ein Abkommen geschlossen, daß August, der jüngere und nominelle Nutznießer, das Gut nicht erben sollte, „wenn er sich mit einem Fräulein verheiraten würde, das nicht zum vollgültigen Adel gehörte und den Besitz an seinen Bruder Major Friedrich von Ripperda auch dann herausgeben sollte, wenn er bereits in dessen Besitz gelangt sei“. Nun hatte sich dieser Fall ereignet.

Die Folgen waren unselige Streitereien zwischen den beiden Brüdern um das zudem verschuldete Gut bis zum Verkauf im Jahre 1825. Heute, fast zwei Jahrhunderte später, gibt es wieder Streit um Ellerburg. Nun aber mit umgekehrtem Vorzeichen: Keiner will das Gut haben. Der Eigentümer Berthold von der Horst von Eichel-Streiber konnte und kann die alte, verfallene Fachwerkburg nicht erhalten. Ein Bürgerbegehren der zuständigen Kommune Espelkamp verwehrte den Ankauf durch die Stadt. Doch das Städtebauministerium in Düsseldorf und die Bezirksregierung in Detmold hielten an dem Status eines erhaltenswerten Baudenkmals fest und verpflichteten Espelkamp zur Übernahme und zum Erhalt.

Man kann davon ausgehen, daß die drei Stiefkinder August von Ripperdas nicht oft und nicht lange auf Ellerburg gewesen sind. Der Freiherr übte seine Ämter als Gendarmeriemajor in Aachen und als Landrat in Düren aus. So hatte er Ellerburg auf Dauer verpachtet.

Lediglich von einem der Söhne, von Eduard Peithmann, war durch unseren einstigen Familienforscher Dr. Heiner Peitmann in Dortmund-Hörde Spärliches überliefert: 1803 in Osnabrück geboren, in Berlin mit Amalie Witt verheiratet, 1866 gestorben.

Aufgrund dieser wenigen Daten konnte niemand ahnen, welche Aufsehen erregende und im wirklichen und übertragenden Sinn weitreichende Lebensgeschichte sich mit dem Namen Eduard Peithmann verbindet – bis uns eine sensationelle Nachricht aus dem Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv in Hannover erreichte, übermittelt von dem Archivar Dr. Christoph Battenberg, ein Angehöriger des deutschen Zweiges der Familie Mountbatten mit dem englischen Prinzgemahl Philipp, und zeitweise verheiratet mit Heidrun Peithmann, Tochter von Hermann und Marianne Peithmann in Wimmer.

 Nachdem Christoph Battenberg uns bereits viele interessante Dokumente zur Peithmann-Geschichte aus verschiedenen Staatsarchiven zukommen gelassen hatte, übersandte er uns nun die Kopie eines Briefes, den Eduard Peithmann am 11. Juli 1855 aus Berlin, Charlottenstraße 99, an den Staatsminister für auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Hannover, Herrn von Lenthe, richtete.

 Da er in Hannover geboren sei und auch jetzt noch unter dem Schutze eines Hannoverschen Passes reise, bittet er in dem Schreiben seine “Exzellenz, den Außenminister“, den Königlich-Hannoverschen Gesandten in London zu beauftragen, ihm für zugefügtes Leid von der englischen Regierung eine gebührende Entschädigung zu verschaffen.

 Wenn Eduard Peithmann sich auf der Ebene von Ministern und Botschaftern um Wiedergutmachung bemüht, wird er in England etwas Außergewöhnliches durchgemacht haben. – Tatsächlich, das von ihm Erlittene liegt sicher jenseits unserer Vorstellungen von dem auf der britischen Insel auch im vorigen Jahrhundert Mögliche. Doch möchte ich darüber der Reihe nach berichten.

 Eduard Peithmann hatte bis zu seinem 12. Lebensjahr in Osnabrück gewohnt. Nach dem Tode seines Vaters erhielt er nach eigenen Angaben „seine Erziehung“, gemeint ist sicher seine Ausbildung, in Göttingen und Bonn. An anderer Stelle heißt es, er habe in Bonn, Berlin und Halle studiert. Der Besuch der Universität Bonn lag nahe, da der Stiefvater von Ripperda ja in den nicht weit entfernten Städten Aachen und Düren seine dienstliche Residenz hatte und die Familie dort wohnte.

 Eduard Peithmanns Kommilitone in Bonn war Albert von Sachsen-Coburg-Gotha, der spätere Prinzgemahl der englischen Königin Viktoria. Beide hörten zur selben Zeit beim selben Professor, waren also miteinander bekannt. Dies zu erwähnen ist bedeutsam für die Einordnung der weiteren Ereignisse. Eduard schloß sein Studium mit dem Doktorgrad der Philosophie ab.

 Bald danach, es war um 1825, ging er nach London. Es gibt keinen Hinweis darauf, daß dieser Entschluß mit seiner Bekanntschaft zu Albert von Sachsen-Coburg-Gotha im Zusammenhang steht. In London wandte er seine besondere Aufmerksamkeit dem Thema Bildung an höheren Schulen und Hochschulen zu. Daraufhin reifte in ihm die Idee (ich zitiere aus dem erwähnten Brief an den Hannoverschen Außenminister), „das anerkannt mangelhafte Erziehungswesen jenes Landes zu verbessern“. In dieser Absicht übernahm er eine Professur in Oxford und Cambridge und hielt dort Vorlesungen über dieses Thema. Zugleich schrieb er mehrere Werke über die Universitäten und Schulen Englands, die er „Ihrer Majestät, der Königin Viktoria, achtungsvoll übersandte“ (wie er selber formulierte).

 Peithmanns Eifer, seine uneigennützigen, dem Wohle der Menschen seines Gastlandes dienenden Ziele in Ehren – hat er die Vorliebe für Traditionen, die festgefügten gesellschaftlichen Strukturen in England unterschätzt, die Empfindlichkeit vor allem der Aristokratie gegenüber jeglichen Ansätzen zur Veränderung, zumal wenn sie von außen – ausgerechnet von einem Deutschen – kamen, nicht ausreichend wahrgenommen?

 Dennoch im hohen Maße unverständlich, was daraufhin mit Peithmann geschieht. Er wird ohne Verhör und Urteil – nach eigenen Worten – „auf grausamste Weise“ verhaftet, für geisteskrank erklärt und – obwohl er nach eigener Beteuerung im vollen Besitz seiner Geisteskräfte war – 13 Jahre und 8 Monate im Irrenhaus eingesperrt.

 Daß hier Recht mit Füßen getreten wurde, konnte vom englischen Königshaus und den königlichen Behörden fast anderthalb Jahrzehnte lang geheim gehalten werden, ebenso die wahren Gründe, die zum Verschwinden von Peithmann geführt hatten.

 Die sicher deutliche Kritik an bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen in England durch einen Ausländer, besonders die Forderung nach einschneidenden Reformen im hergebrachten englischen Bildungswesen, mag ein Anlaß für Peithmanns heimtückische Kaltstellung gewesen sein. Der eigentliche Grund betraf seine unbeugsame Haltung im Sumpf (damals würde man gesagt haben) „unmoralischer oder unsittlicher“ Machenschaften herrschaftlicher Kreise, denen er schützende Gefälligkeiten verweigerte. – Erst als nach der Freilassung sich das Drama durch eine erneute Verhaftung gewissermaßen wiederholte, flog die ganze Sache auf. Zu verdanken ist dies einem deutschen Journalisten, der damals für die Londoner ’’New York Daily Tribune“ tätig war, kein geringerer als Karl Marx.

Marx, der Jura, Geschichte und Philosophie studiert und 1848 mit Friedrich Engels das „Kommunistische Manifest“ verfaßt hatte, war in Deutschland, Frankreich und Belgien mehrfach des Landes verwiesen worden und verbrachte ab Anfang der 1850er Jahre den Rest seines Lebens in London. Den Fall Peithmann griff der Journalist Marx 1854 im Alter von 36 Jahren anläßlich einer weiteren Verhaftung auf. Alle Eduard Peithmann betreffenden Zeitungsartikel, zudem noch in deutscher Übersetzung, ausfindig gemacht zu haben, verdanken wir unserem Vorsitzenden Hermann Peithmann. Ich unterstelle einmal, daß diese Entdeckung nicht zurückzuführen    ist      aufgrund      einer     besonderen     Vorliebe      für

Druckerzeugnisse aus der Feder des Begründers des Marxismus, also auf einen Lesehunger für Marxsches Gedankengut, sondern vielmehr auf seinen Spürsinn für Peit(h)mann-Informationen im Internet. Dort ist das gesamte Marxsche literarische und journalistische Werk – einst in der ehemaligen DDR herausgegeben  – gespeichert und abrufbar, eben auch die Artikel über Peithmann aus der ’’New York Daily Tribune“ in der Zeit vom 28. Juli bis 9. August 1854. Die erniedrigende Behandlung durch englische Feudalherren war für den Revolutionär Karl Marx ein willkommenes Thema. Deshalb ist ein quellenkritischer Umgang mit diesen Beiträgen angezeigt. Bei der Lektüre entsteht jedoch durchaus nicht der Eindruck, Marx habe die Peithmann-Geschichte für seine Ideologie mißbraucht, so sehr hält er sich hier an Tatsachen. Daher mögen sie zu einer wirklichkeitsgetreuen Darstellung der Ereignisse herangezogen werden können.

 Mit folgendem Satz leitet Marx seine Artikelserie über Peithmann ein: „Vor dem Polizeirichter von Bow Street hat sich ein Fall zugetragen, der eine erheblich größere Aufregung in London hervorgerufen hat, als Napoleon Bonapartes Rede in Boulogne oder Charleys glorreicher Rückzug von Kronstadt.“ Also diese Meldung hielt vor Marx einen Vergleich mit damals weltpolitischen Tagesthemen stand.

 Nun die Chronologie der Ereignisse:

 Während Eduard Peithmann Vorlesungen in Oxford und Cambridge hielt, wurde er als akademischer Lehrer 1835 dem Marquis von Normanby empfohlen, einem der einflußreichsten Herzöge in England. Von Vorbehalten des englischen Hochadels wegen gesellschaftskritischer Haltung des deutschen Professors war zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Rede. Im Gegenteil: Normanby verschaffte Peithmann in der Familie eines irischen Edelmannes eine Hauslehrerstelle, die offensichtlich einträglicher war als die akademische Lehrtätigkeit. Peithmann folgte diesem Ruf nach Irland. Als er dort sieben Monate tätig gewesen war, wurde bekannt, daß der älteste Sohn dieses irischen Edelmannes ein tiefgehendes Liebesver- hältnis zu einem sächsischen Dienstmädchen der Familie unterhielt, das von ihm schwanger war. Auf das Entsetzen der Angehörigen des jungen Adeligen folgte der Entschluß, das Mädchen so schnell wie möglich weg – und damit das Problem für die Familie aus der Welt zu schaffen. Ein deutsches Mädchen! Da lag es nahe, sich für diesen Zweck der Dienste des deutschen Professors zu bedienen. Also wandte sich die Mutter an den Lehrer des Sohnes, Dr. Peithmann, mit der Bitte, die Schwangere alsbald zurück nach Deutschland zu bringen. – Doch der Doktor lehnte es ab, sich dafür mißbrauchen zu lassen, daß sich die Gastfamilie auf Kosten einer deutschen Minderjährigen aus der Verantwortung stehlen wollte. Als Folge seiner Weigerung wurde er fristlos entlassen.

Daraufhin begann er wieder – nun in Dublin – öffentliche Vorlesungen zu halten. Das sächsische Mädchen verblieb in arger Bedrängnis auf dem Wohnsitz des irischen Edelmannes und brachte dort im März folgenden Jahres ein Kind zur Welt. Im Zustand größter Not kam es dann Hilfe suchend zu Dr. Peithmann nach Dublin. Die junge Frau teilte ihm mit, daß sie einen Anwalt in Anspruch nehmen werde, um gegen den Sohn des Edelmannes einen Prozeß wegen Verführung in die Wege zu leiten. Dazu werde er, Dr. Peithmann, als Zeuge vorgeladen.

  Peithmann wollte noch vor Verhandlungsbeginn den Konflikt mittels seiner Beziehungen zu den in Frage kommenden Adelskreisen bereinigen helfen. Als Schlüsselfigur dazu erschien ihm Oberst Phipps, der Bruder des Herzogs von Normanby und spätere Sekretär des Prinzen von Sachsen-Coburg-Gotha. Dieser Oberst Phipps war nämlich gut bekannt mit der Familie des irischen Edelmannes. Doch Peithmann kam nicht an Oberst Phipps heran; er erhielt weder Antwort noch Zutritt. – Er konnte ja nicht ahnen, daß der irische Edelmann längst alles unternommen hatte, damit die peinliche Angelegenheit nicht an die Öffentlichkeit dringen konnte. Vor allem mußte die einzige Person wirksam zum Schweigen gebracht werden, die von Anfang an eingeweiht und zudem von gleicher Nationalität wie das Mädchen war. Dafür hatte der irische Edelmann außer dem Marquis von Normanby auch dessen Bruder Oberst Phipps gewinnen können. Dieser legte dem Polizeirichter von Dublin angebliche Beweismittel vor, die ausreichten, um Eduard Peithmann im Mai 1836 festzunehmen und in eine Anstalt für Geisteskranke einzuweisen. Ein erst danach erstelltes ärztliches Attest bescheinigte Dr. Peithmann, daß überhaupt keine Geistesstörung vorliege. Daraufhin wurde er in ein normales Krankenhaus überführt und aufgrund der Fürsprache des Dekans der Universität Dublin freigelassen – aber erst neun Monate später.

Trotz dieser demütigenden Intrigen schien Peithmanns Lebensmut und Tatendrang ungebrochen. Auf Empfehlung des Dekans hielt er Vorlesungen an der „Akademie der Wissenschaften von Dublin“, bis er erneut einem Ruf in die Familie des Lords folgte.

Um diese Zeit traf Peithmanns früherer Mitstudent Albert von Sachsen-Coburg-Gotha als Prinzgemahl in England ein. Von ihm erhoffte er sich eine grundlegende Verbesserung seiner Lebensumstände. So bewarb er sich beim Prinzen um den Posten eines Bibliothekars. Doch damit nicht genug. Er sah jetzt den günstigen Augenblick gekommen, sein Anliegen der Schulreform vorzubringen. So bat er Prinz Albert um die Erlaubnis, seine Pläne umsetzen zu dürfen. Seiner Bewerbung und seinen Zeugnissen fügte er elf von ihm veröffentlichte Bücher bei (übrigens der einzige Hinweis auf den Umfang von Peithmanns schriftstellerischem Werk). Hier allerdings  sei die Frage erlaubt, ob es Peithmann nicht an Realitätssinn für die tatsächlichen Machtverhältnisse im englischen Königshaus mangeln ließ. Albert war unter der übermächtigen Viktoria eben nur ein Prinzgemahl.

 Mit persönlicher Bekanntheit zu ihm ließen sich festgefügte Strukturen englischer Erziehung und Bildung ganz gewiß nicht aufbrechen. So geschah, was geschehen mußte: Albert beantwortete nicht einmal seine Bewerbung, oder besser gesagt, durfte nicht antworten. Doch Peithmann ließ nicht locker! Er sprach beim Hofe vor, um eine Unterredung zu erbitten, oder aber um seine Zeugnisse zurückzuerhalten.

 Ausgerechnet jetzt fand ein Attentat auf Viktoria statt, ein Ereignis, dessen Folgen Peithmann ohne dessen Zutun zu weiterem Nachteil gereichte. In der Meldung hieß es: „Der junge Oxford feuerte auf die Königin“. Fiel sie für längere Zeit auch in der Ehe aus? Jedenfalls ließ folgende Nachricht aufhorchen: „Eine Frauensperson kam aus Deutschland, mit der der Prinz enge Beziehungen in Bonn unterhalten hatte“. Mit anderen Worten, wohl eine Maitresse. Am Hof wurde man nervös, wohl weniger wegen der Ersatzfrau an sich als vielmehr wegen der bedrohlichen Nähe des Dr. Peithmann, der die Affäre aus Bonner Zeit kannte und möglicher Informant an die Öffentlichkeit war. Überdies erregte Peithmanns Hartnäckigkeit, die jedoch ganz andere Ziel verfolgte, Mißtrauen.

 Am Hofe war man sich bald einig: Peithmann, der zuviel wußte, mußte mundtot gemacht werden – ein zweites Mal und aus ähnlichen Beweggründen. So wurde ein Bericht an den Innenminister gesandt, bei dem  dieses  Ansinnen  auf  große  Bereitschaft stieß,  denn  das  war  kein anderer als Lord Normanby, der Peithmann schon beim ersten Mal unberechtigt in der Dubliner Anstalt für Geisteskranke einsperren ließ.

 Auch jetzt wieder eine Nacht – und Nebelaktion: Im Morgengrauen eines Junitages 1840 wurde ein Polizist in Zivil in Dr. Peithmanns Wohnung in Whitehall geschickt, um ihn festzunehmen und abzuholen. Und wieder stand Lord Normanbys Bruder Oberst Phipps mit einem angeblichen Belastungszeugnis zu Diensten. Aufgrund dieses Papiers ordnete der Polizeirichter die Überführung des Doktors in das berüchtigte Irrenhaus Bedlam in London an. Ein Abschotten für königliche Zwecke mußte natürlich wirksamer und anhaltender sein als für einen Landadeligen. So behielt man ihn fast 14 Jahre in dieser psychiatrischen Klinik ein.

 Nach dieser langen Zeit der Anstaltshaft brachte die Zeitung „Morning Advertiser“ eine Erklärung des Klinikarztes Dr. Percival, der Peithmann entlassen hatte. Darin heißt es u.a.: „Seine Führung war immer beispielhaft; er war (dort) niemals Einschränkungen oder einer medizinischen Behandlung unterworfen; und er beschäftigte sich damit, eine Verbesserung der Behandlung der Patienten zu erreichen, indem er Klassen mit denen von ihnen bildete, die fähig waren, seinem Unterricht zu folgen“.

 Den Kommentar im Artikel von Karl Marx füge ich gleich hinzu: „Die Leser mögen aus diesem Beispiel sehen, wie gefährlich es in diesem freien Land ist, die Nervosität  des  Hofes  zu erregen und in die Familienskandale der moralischen englischen Aristokratie eingeweiht zu werden“. Damit war der Leidensweg des Eduard Peithmann in England noch nicht beendet. Er wurde ein drittes Mal verhaftet – jetzt erstmals mit weitreichenden öffentlichen Folgewirkungen. Nach seiner zweiten Entlassung rieten ihm Freunde, ein abermaliges Bittgesuch an die Königin zu richten. Da er voraussetzte, daß er nun als freier Mann überall hingehen könne, ohne Argwohn zu erregen, begab er sich zur Königlichen Kapelle im Bucking- ham-Palast und wohnte dem sonnabendlichen Gottesdienst der Königin bei, um von ihr bemerkt zu werden. Das gelang ihm – aber – wen wundert´s – wieder zu seinem Nachteil. Man verhaftete ihn gleich an Ort und Stelle und brachte ihn hinter Schloß und Riegel.

 Vier Tage später wurde er mittels Haftbefehl dem Polizeirichter von London Bow-Street vorgeführt und beschuldigt, eine Person von nicht klarem Verstand zu sein und untauglich, frei herumzulaufen. Über den Verlauf dieses Prozesses sind Einzelheiten überliefert.

 Mr. Reynolds, der Anwalt der Schatzkammer, also etwa der königliche Staatsanwalt, forderte den Ausschluß der Öffentlichkeit und der Presse; so wurden die Verhandlungen mit der größten Geheimhaltung im Privathause des Richters durchgeführt. Doch auch dem mit Peithmann befreundeten Unterhausabgeordneten Otway, der aufgebracht gegen den Versuch protestierte, ihn von der Untersuchung auszuschließen, wurde die Zulassung zugebilligt, ebenso Mr. Lewis,  dem Anwalt des Beklagten.  Auf die Frage des Rechtsanwalts nach der Begründung dafür, warum Dr. Peithmann vier volle Tage in einer Anklagezelle verbringen mußte, ohne einem Polizeirichter vorgeführt zu sein, entgegnete Polizeirichter Jardine: Der Vorgang sei rechtmäßig abgelaufen. Ihm hätten zwei ärztliche Atteste vorgelegen, die die Geistesgestörtheit des Beklagten bescheinigen und die ihn verpflichteten, eine Überführung in eine Anstalt für Geisteskranke anzuordnen. Nun nahm Peithmann-Anwalt Lewis das Wort. Zunächst erbot er sich, gegenteilige Atteste vorzulegen, was das Gericht strikt ablehnte. Dann kündigte er an, er werde das Verfahren vor einen höheren Gerichtshof bringen, „wo der Fall vorurteilsfrei behandelt und beide Parteien gehört würden“. Er werde seinem Klienten raten, hier auf die Beschuldigungen nicht zu antworten. Unterhausabgeordneter Otway protestierte gegen den einseitigen Charakter des Verfahrens; er werde die Angelegenheit vor das Unterhaus bringen und auf Bekanntgabe aller Einzelheiten der letzten Verhaftung drängen. – Dennoch lautete das Urteil: Überführung in die psychiatrische Klinik „Colney Hatch“.

 Nächster Schauplatz: das Unterhaus in London. Über die Peithmann-Debatte, man bedenke, Peithmann als Gegenstand einer Debatte im englischen Unterhaus, schreibt Karl Marx: „ Es gibt keine Bastille in England, doch es sind Irrenhäuser vorhanden, in welche eine jede dem Hof unbeliebte oder der Regelung bestimmter Familienangelegenheiten  im Wege stehende Person ganz einfach durch einen lettre de cachet (geheimen Haftbefehl) eingesperrt werden kann. In der Mittwochdebatte wurde dies im Falle von Dr. Peithmann ausreichend bewiesen von Herrn Otway, der von Herrn Henley unterstützt wurde.“

 Offensichtlich zeigte der Auftritt Wirkung: Der Fall wurde fallengelassen. Es bedurfte nur der Worte eines gewissen Lord Palmerston, im Parlament zuständig für „Rechte und Privilegien des britischen Untertanen“ (von Marx in Anführungszeichen gesetzt); dieser behauptete nicht einmal mehr, Peithmann sei wirklich wahnsinnig, sondern nur, „er scheine sich einzubilden, irgendeine Forderung an die Regierung zu haben und beabsichtige, diese Forderung auf eine sehr lästige Weise der Königin oder viel mehr Prinz Albert vorzutragen.

 In dem von Krone und Hochadel dominierten England des 19. Jahrhunderts ließ also nicht die Kraft des Gesetzes, sondern die Angst vor der Öffentlichkeit das Recht hier schließlich zum Zuge kommen.

 Dr. Peithmann brachte  einen Leserbrief im „Morning Advertiser“, in dem Marx einen weiteren Beweis dafür sieht, daß er (ich zitiere), „nie in anderer Hinsicht geistesgestört war, doch weiterhin an die Hochherzigkeit Königin Viktorias und Prinz Alberts glaubt.“ Hier spricht der Revolutionär Marx: In dieser Ergebenheitsgeste an die Königsfamilie – und nur hierin – sieht er durchaus ein Fehlverhalten Peithmanns. Dieser bittet in dem Zeitungsartikel die königlichen Eheleute flehentlich, ihn doch nach Deutschland zurückkehren  zu  lassen  – und damit deckt sich sein Wunsch zum ersten Mal mit deren Absicht – freilich aus unterschiedlichen Beweggründen. Königshaus und Hochadel werden ihn endlich los.

 In einem einzigen Satz faßt Karl Marx die sogenannte Peithmann-Affäre – wie ich meine sehr treffend – zusammen: „Die klägliche Unterwürfigkeit der sogenannten radikalen Presse kommt in dem vollkommenen Schweigen über diesen beispiellosen Fall zum Ausdruck, wo ein geheimer Haftbefehl einen Mann achtzehn Jahre lang lebendig begraben hat, nur weil er das Unglück hatte, etwas über die königlichen und aristokratischen Beziehungen zum deutschen weiblichen Dienstpersonal zu wissen“.

 Etwa Mitte November 1854 reist Peithmann nach Deutschland aus mit dem Ziel Berlin, um, wie es ausdrücklich heißt, „die Königlich Preußische Regierung für sein im Irrenhaus zu Bedlam erduldetes Schicksal zu interessieren“. Aus der im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv in Hannover aufbewahrten Korrespondenz mit der Hannoverschen Regierung lassen sich die einzelnen Schritte in den verschiedenen diplomatischen Kanälen rekonstruieren, die – von nicht geringer kultur- und zeitgeschichtlicher Bedeutung –  hier wenigstens in Übersicht erwähnt werden sollen.

1.   Über den preußischen Ministerpräsidenten von Manteuffel als auch durch Petitionen an preußische Abgeordnetenkammern erreicht Peithmann, daß seine Angelegenheit der preußischen Regierung zur diplomatischen Vermittlung empfohlen wird.

2.   Die Königlich Preußische Regierung sieht sich jedoch außer Stande, einem Nichtpreußen eine solche diplomatische Verwendung angedeihen zu lassen.

3.   Zugleich teilt SKH der Prinz von Preußen mit, den Peithmann um sein hohes Fürwort in dieser Sache gebeten hatte, daß er auf diplomatische Verwendungen keinen Einfluß nehmen könne. Bei diesem Prinzen von Preußen hat es sich wohl um den späteren 99-Tage-Kaiser Friedrich III. gehandelt, der mit einer englischen Prinzessin verheiratet war.

    Eine Randinformation:

Im Winter und Frühjahr 1854/55 hält Peithmann im Saal des Berliner                    Hotels Russie Vorlesungen über englische Zustände, die jedoch nur wenige Zuhörer finden.

4.   Im Frühsommer 1855 wendet sich Eduard Peithmann an den Hannoverschen Gesandten in Berlin, Graf Knyphausen, der ihm eine Empfehlung an die Königlich Hannoversche Regierung zusagt, damit er desto wirksamer die Vermittlung der Hannoverschen Gesandtschaft in London bezüglich seiner Entschädigungsforderung in Anspruch nehmen kann.

5.   Als Peithmann in der Berliner Hannoverschen Gesandtschaft vorspricht, ist Graf Knyphausen kurz vorher unverrichteter Dinge abgereist.

6.   Daraufhin ersucht  Peithmann einen Botschaftervertreter, seinen in der Londoner Hannoverschen Gesandtschaft ausgestellten Paß mit einem Visum zu versehen und ihm zu bescheinigen, daß er sich im Vollbesitz seiner Geisteskräfte befinde.    

7.   Der Botschaftervertreter belehrt Peithmann, daß ihm ein solches Attest auszustellen nicht zustehe, „obwohl er persönlich von seinem Verstande überzeugt sei“.

8.   Es folgt der eingangs erwähnte Brief Peithmanns vom 11. Juli 1855 an den Königlich Hannoverschen Außenminister mit der Bitte, seinen Botschafter in London zu beauftragen, die englische Regierung zu einer angemessenen Entschädigungszahlung an den Hannoverschen Staatsbürger Eduard Peithmann aufzufordern.

 Danach schweigen die Akten.

Ob Eduard Peithmann tatsächlich noch einmal nach London reiste, ist ebenso wenig bekannt wie der Erfolg seiner Bemühungen um Wiedergutmachung überhaupt.

Für uns im Familienverband kann der Fall Eduard Peithmann auch in anderer Hinsicht als nicht abgeschlossen gelten. So steht noch das Auffinden von Peithmanns 11bändigem Werk aus, das entweder in den Universitätsbibliotheken von Oxford und Cambridge oder, noch wahrscheinlicher, in  der  Royal  Library in London aufbewahrt wird, es sei denn, die gegen Peithmann aufgebrachten Engländer haben es damals vernichtet.

 Um so mehr eine Aufgabe, der sich jeder London-Besucher unserer Familie widmen könnte.

Erinnern wir uns:

 Am Anfang stand der Auftrag unseres verstorbenen Seniors Hermann Peithmann: Suche nach unserem Vorfahren aus der Familie der Freiherren von Ripperda. Gefunden haben wir einen Peithmann, den Doktor der Philosophie, Professor Eduard Peithmann, mit ihm eine Persönlichkeit, die uns ein Stück deutsch-englischer Kulturgeschichte vermittelt hat, aus einer Zeit allerdings, in der trotz staatenübergreifender königlicher Heiratspolitik noch nichts von einem europäischen Geist des Miteinander und der gegenseitigen Achtung zu spüren war, eine Persönlichkeit auch, die uns am eigenen leidvollen Erleben teilnehmen ließ und ein neues dramatisches Kapitel der Peithmann-Familiengeschichte aufgeschlagen hat.

 Wilhelm Meier-Peithmann

 

Siehe hierzu in englischer Sprache: https://en.wikipedia.org/wiki/John_Thomas_Perceval